Leitfaden Arbeitgeber in der bAV
Am 7.7.2017 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet.
Das BRSG hat neben einer neuen "bAV-Welt 2" auch Auswirkungen auf die bisherige betriebliche Altersversorgung (bAV-Welt 1).
Für bestehende bAV-Versorgungen ergeben sich für Unternehmen einige Neuerungen, die auch betrieblich umgesetzt werden müssen. Hierbei sind steuerliche und sozialversicherungs-, arbeitsrechtliche und versicherungsvertragliche Inhalte zu überprüfen und neu zu regeln.
Neben neuen Haftungsregelungen, die auch aufgrund eines BAG-Urteils entstanden sind, müssen betriebswirtschaftliche Bereiche angepasst werden.
Im November/Dezember 2017 wird zu diesem Thema ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden als Notfallordner für Betriebe hier angeboten. Der Leitfaden umfasst neben Checklisten und Formschreiben auch wichtige Tipps. Gerne können Sie sich hier schon vormerken lassen, so dass wir Sie zu gegebener Zeit über E-Mail informieren.
Sofern Sie als Arbeitgeber Interesse an dem Leitfaden zur betrieblichen Altersversorgung haben, können Sie sich auf der Internetseite vormerken.
Betriebliche Altersversorgung #Sozialpartnermodell oder bAV-Welt 1? - Die Qual der Wahl!
Die Verständlichkeit der bAV ist für viele Arbeitgeber schwierig und wird durch die Einführung des Sozialpartnermodells ("bAV-Welt 2 ) nicht einfacher.So bietet die "bAV-Welt 2 zwar eine Befreiung von der Einstandspflicht (nach 1 Abs.1 S.3 BetrAVG), allerdings: keine vollständige Befreiung von der AG-Haftung
den Nachteil, dass der Arbeitgeber bei der Teilnahme am Sozialpartnermodell:
1. einen Sicherungsbeitrag ( 23 BetrAVG n.F.) leisten soll und dieser der Höhe nach noch gar nicht bekannt ist. (Einkauf Beitrag-Zusatzrisiko, das noch der Höhe nach unbekannt ist).
2. im Bereich der betrieblichen Altersversorgung keine eigene Entscheidung mehr treffen kann, da alles von dem entsprechenden Versorgungswerk vorgegeben wird.
Konsequenz daraus ist, dass die Betriebsabläufe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell fremdbestimmt sind.
3. ein Umstieg (Übertragung) von dem "Sozialpartnermodell zurück in die bisherige "bAV-Welt 1 ist nicht möglich.
Der Umstieg (Übertragung) von der alten bAV-Welt 1 in das (Sozialpartnermodell) ist zwar möglich, allerdings führt dies nicht zu einer Haftungsbefreiung der bestehenden Anwartschaften.
Darüber hinaus bestehen für den Arbeitnehmer zwar größere Chancen auf einen höheren Ertrag, allerdings auch erheblich höhere Risiken durch die Anlagemöglichkeiten.
Für Arbeitnehmer, die eine geringe Rente in der betrieblichen Altersversorgung aufbauen, ist dies ein Risiko. Die geringe zusätzliche Rente kann noch geringer werden, da eine Garantie fehlt.
Auch die bisherige "bAV-Welt 1 ist für viele Klein- und Mittelunternehmen nicht immer einfach zu organisieren.
Neben den Verjährungsfristen (z.B.: 6 und 10 Jahre) sind beispielsweise auch Haftungen vorhanden, die eine Aufbewahrung der Unterlagen über einen sehr langen Zeitraum notwendig macht (zB.: 18a BetrAVG, 30 Jahre).
Darüber hinaus sind im Steuerrecht und in der Sozialversicherung viele Dinge zu beachten, die nur durch standardisierte Prozesse möglich sind.
Ebenso sind während der Zusagezeit (Anwartschafts- und Leistungsphase) Vertragsanpassungen notwendig (Beispiele: Umstellung auf Vollzeit, Teilzeit, Heirat, Scheidung, Tod, Privatinsolvenz des AN), die auch Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung haben.
TIPP: Im November erscheint ein "bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, der die Anpassungsprozesse (workflow) darstellt und die notwendigen Schritte aufzeigt.
Der #bAV-Leitfaden für Arbeitgeber enthält nicht nur die bisherigen Regelungen, sondern auch die notwendigen Anpassungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Aus redaktionellen Gründen (offene Fragen, die durch das BMAS und BMF noch geklärt werden) ist der Leitfaden für Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung erst im November verfügbar.
Link zur Vorbestellung: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php
Der bAV-Leitfaden für Arbeitgeber bietet die ideale Ergänzung zu dem Notfallordner für Unternehmer, den es inzwischen in über 80 verschiedenen Versionen gibt (unterschiedliche Selbstständigen- und Unternehmergruppen, z.B.: Notfallordner für: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Beamte, 42 verschiedene zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerker als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft).