Teil 8 – Rentenberater Kanzlei Professional – Marketing und Vertrieb für Rentenberater!

Von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH).

Teil 8: Neue Mandanten gewinnen und bestehende Kontakte professionell betreuen

Eine erfolgreiche Rentenberaterkanzlei benötigt nicht nur fachliches Wissen. Auch Bekanntheit, Mandantengewinnung und eine gute Kundenbetreuung sind wichtig.

Deshalb gehört auch Marketing und Vertrieb zum Konzept meiner selbst entwickelten „Rentenberater Kanzlei Professional“.

1. Interessenten und Kontakte verwalten

Wer hat eine Anfrage gestellt? Welches Beratungsthema interessiert den potenziellen Mandanten?

Eine strukturierte Interessentenverwaltung hilft, Kontakte, Anfragen und Beratungsmöglichkeiten im Blick zu behalten.

2. Beratungsangebote gezielt präsentieren

Ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Rentenkontenklärung oder betriebliche Altersversorgung – Rentenberater bieten unterschiedliche Dienstleistungen an.

Eine übersichtliche Darstellung dieser Leistungen erleichtert Interessenten die Orientierung.

3. Angebote und Anfragen nachverfolgen

Aus einer ersten Anfrage kann ein Beratungsauftrag entstehen.

Dabei ist wichtig, den Überblick über Anfragen, Angebote, Rückmeldungen und vereinbarte Termine zu behalten.

So gehen potenzielle Mandate nicht unnötig verloren.

4. Marketingmaßnahmen organisieren

Eine eigene Internetseite, Fachartikel, Informationsveranstaltungen und soziale Medien können die Bekanntheit einer Kanzlei erhöhen.

Die strukturierte Planung und Auswertung von Marketingaktivitäten unterstützt dabei, die eigenen Maßnahmen gezielt einzusetzen.

Ja5. Bestehende Mandanten betreuen

Auch nach Abschluss einer Beratung können neue Fragen entstehen.

Eine gut organisierte Mandantenbetreuung erleichtert die Nachverfolgung von Anliegen und die Vorbereitung weiterer Beratungsgespräche.

Datenschutz und die rechtlichen Vorgaben für Werbung müssen selbstverständlich eingehalten werden.

Mein Ziel: Fachwissen und Kanzleiorganisation verbinden!

Von der ersten Anfrage über den Beratungsauftrag bis zur langfristigen Mandantenbetreuung – möglichst alles in einer Software!

Dafür entwickle ich die Rentenberater Kanzlei Professional kontinuierlich weiter.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Marketing #Mandantengewinnung #Rentenberater #Kanzleisoftware

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Hinweis zum Funktionsumfang: Die einzelnen Marketing- und Vertriebsfunktionen sind in den mir bisher vorliegenden Angaben zur Software noch nicht im Detail bestätigt. Der Artikel beschreibt daher die vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten, ohne eine bestimmte technische Umsetzung zu behaupten.

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-8-rentenberater-kanzlei-professional-marketing-und-vertrieb-fuer-rentenberater/

Teil 8 – Rentenberater Kanzlei Professional – Marketing und Vertrieb für Rentenberater!

Von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH).

Teil 8: Neue Mandanten gewinnen und bestehende Kontakte professionell betreuen

Eine erfolgreiche Rentenberaterkanzlei benötigt nicht nur fachliches Wissen. Auch Bekanntheit, Mandantengewinnung und eine gute Kundenbetreuung sind wichtig.

Deshalb gehört auch Marketing und Vertrieb zum Konzept meiner selbst entwickelten „Rentenberater Kanzlei Professional“.

1. Interessenten und Kontakte verwalten

Wer hat eine Anfrage gestellt? Welches Beratungsthema interessiert den potenziellen Mandanten?

Eine strukturierte Interessentenverwaltung hilft, Kontakte, Anfragen und Beratungsmöglichkeiten im Blick zu behalten.

2. Beratungsangebote gezielt präsentieren

Ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Rentenkontenklärung oder betriebliche Altersversorgung – Rentenberater bieten unterschiedliche Dienstleistungen an.

Eine übersichtliche Darstellung dieser Leistungen erleichtert Interessenten die Orientierung.

3. Angebote und Anfragen nachverfolgen

Aus einer ersten Anfrage kann ein Beratungsauftrag entstehen.

Dabei ist wichtig, den Überblick über Anfragen, Angebote, Rückmeldungen und vereinbarte Termine zu behalten.

So gehen potenzielle Mandate nicht unnötig verloren.

4. Marketingmaßnahmen organisieren

Eine eigene Internetseite, Fachartikel, Informationsveranstaltungen und soziale Medien können die Bekanntheit einer Kanzlei erhöhen.

Die strukturierte Planung und Auswertung von Marketingaktivitäten unterstützt dabei, die eigenen Maßnahmen gezielt einzusetzen.

Ja5. Bestehende Mandanten betreuen

Auch nach Abschluss einer Beratung können neue Fragen entstehen.

Eine gut organisierte Mandantenbetreuung erleichtert die Nachverfolgung von Anliegen und die Vorbereitung weiterer Beratungsgespräche.

Datenschutz und die rechtlichen Vorgaben für Werbung müssen selbstverständlich eingehalten werden.

Mein Ziel: Fachwissen und Kanzleiorganisation verbinden!

Von der ersten Anfrage über den Beratungsauftrag bis zur langfristigen Mandantenbetreuung – möglichst alles in einer Software!

Dafür entwickle ich die Rentenberater Kanzlei Professional kontinuierlich weiter.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Marketing #Mandantengewinnung #Rentenberater #Kanzleisoftware

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Hinweis zum Funktionsumfang: Die einzelnen Marketing- und Vertriebsfunktionen sind in den mir bisher vorliegenden Angaben zur Software noch nicht im Detail bestätigt. Der Artikel beschreibt daher die vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten, ohne eine bestimmte technische Umsetzung zu behaupten.

Teil 8 – Rentenberater Kanzlei Professional – Marketing und Vertrieb für Rentenberater!

Von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH).

Teil 8: Neue Mandanten gewinnen und bestehende Kontakte professionell betreuen

Eine erfolgreiche Rentenberaterkanzlei benötigt nicht nur fachliches Wissen. Auch Bekanntheit, Mandantengewinnung und eine gute Kundenbetreuung sind wichtig.

Deshalb gehört auch Marketing und Vertrieb zum Konzept meiner selbst entwickelten „Rentenberater Kanzlei Professional“.

1. Interessenten und Kontakte verwalten

Wer hat eine Anfrage gestellt? Welches Beratungsthema interessiert den potenziellen Mandanten?

Eine strukturierte Interessentenverwaltung hilft, Kontakte, Anfragen und Beratungsmöglichkeiten im Blick zu behalten.

2. Beratungsangebote gezielt präsentieren

Ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Rentenkontenklärung oder betriebliche Altersversorgung – Rentenberater bieten unterschiedliche Dienstleistungen an.

Eine übersichtliche Darstellung dieser Leistungen erleichtert Interessenten die Orientierung.

3. Angebote und Anfragen nachverfolgen

Aus einer ersten Anfrage kann ein Beratungsauftrag entstehen.

Dabei ist wichtig, den Überblick über Anfragen, Angebote, Rückmeldungen und vereinbarte Termine zu behalten.

So gehen potenzielle Mandate nicht unnötig verloren.

4. Marketingmaßnahmen organisieren

Eine eigene Internetseite, Fachartikel, Informationsveranstaltungen und soziale Medien können die Bekanntheit einer Kanzlei erhöhen.

Die strukturierte Planung und Auswertung von Marketingaktivitäten unterstützt dabei, die eigenen Maßnahmen gezielt einzusetzen.

Ja5. Bestehende Mandanten betreuen

Auch nach Abschluss einer Beratung können neue Fragen entstehen.

Eine gut organisierte Mandantenbetreuung erleichtert die Nachverfolgung von Anliegen und die Vorbereitung weiterer Beratungsgespräche.

Datenschutz und die rechtlichen Vorgaben für Werbung müssen selbstverständlich eingehalten werden.

Mein Ziel: Fachwissen und Kanzleiorganisation verbinden!

Von der ersten Anfrage über den Beratungsauftrag bis zur langfristigen Mandantenbetreuung – möglichst alles in einer Software!

Dafür entwickle ich die Rentenberater Kanzlei Professional kontinuierlich weiter.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Marketing #Mandantengewinnung #Rentenberater #Kanzleisoftware

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Hinweis zum Funktionsumfang: Die einzelnen Marketing- und Vertriebsfunktionen sind in den mir bisher vorliegenden Angaben zur Software noch nicht im Detail bestätigt. Der Artikel beschreibt daher die vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten, ohne eine bestimmte technische Umsetzung zu behaupten.

Teil 7 – Rentenberater Kanzlei Professional – Onlinebanking direkt in der Kanzleisoftware!

Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH)

Teil 7: Bankkonten, Zahlungseingänge und Buchhaltung – alles im Blick!

Eine Rechnung wurde erstellt. Aber ist das Geld bereits eingegangen? Welche Zahlung gehört zu welchem Mandanten?

Genau dafür habe ich in meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ ein funktionsfähiges Onlinebanking mit Bankanbindung und automatischem Kontoumsatzabruf integriert.

1. Bankkonten zentral verwalten

Das integrierte Onlinebanking verbindet die Kanzleisoftware mit den Bankkonten.

Kontostände und Kontoumsätze werden automatisch abgerufen und übersichtlich dargestellt.

So lassen sich Einnahmen, Ausgaben und Kontobewegungen direkt in der Kanzleisoftware kontrollieren.

2. Zahlungseingänge Rechnungen zuordnen

Besonders praktisch ist die Verbindung zur Rechnungsverwaltung.

Anhand von Rechnungsnummer, Betrag und Verwendungszweck lassen sich eingegangene Zahlungen mit offenen Mandantenrechnungen abgleichen.

Passende Zahlungen können zugeordnet und unklare Buchungen überprüft werden.

3. Offene Rechnungen sofort erkennen

Welche Rechnung wurde bezahlt? Welche Forderung ist noch offen oder überfällig?

Die Verbindung zwischen Onlinebanking, Rechnungsverwaltung und Mahnwesen ermöglicht eine zentrale Übersicht.

Das spart Verwaltungsarbeit und hilft, unnötige Mahnungen zu vermeiden!

4. Bankbuchungen und SKR03

Auch die Buchhaltung ist mit dem Zahlungsverkehr verbunden.

Bankumsätze lassen sich Buchungskategorien zuordnen und für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufbereiten.

Der Kontenrahmen SKR03 unterstützt dabei eine strukturierte Buchführung.

5. Sicherheit beim Onlinebanking

Bankdaten und Mandanteninformationen müssen besonders geschützt werden!

Deshalb spielen sichere Authentifizierung, geschützte Zugangsdaten und kontrollierte Zahlungsfreigaben eine wichtige Rolle.

Das integrierte Onlinebanking ermöglicht die Bearbeitung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Kanzleisoftware.

Mein Ziel: Alles miteinander verbinden!

Rechnungen, Bankumsätze, Zahlungseingänge, Mahnungen und Buchhaltung – alles in einer Kanzleisoftware!

Genau dafür habe ich die Rentenberater Kanzlei Professional entwickelt.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Onlinebanking #Kanzleisoftware #Buchhaltung #Zahlungsverkehr

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-7-rentenberater-kanzlei-professional-onlinebanking-direkt-in-der-kanzleisoftware/

Teil 7 – Rentenberater Kanzlei Professional – Onlinebanking direkt in der Kanzleisoftware!

Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH)

Teil 7: Bankkonten, Zahlungseingänge und Buchhaltung – alles im Blick!

Eine Rechnung wurde erstellt. Aber ist das Geld bereits eingegangen? Welche Zahlung gehört zu welchem Mandanten?

Genau dafür habe ich in meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ ein funktionsfähiges Onlinebanking mit Bankanbindung und automatischem Kontoumsatzabruf integriert.

1. Bankkonten zentral verwalten

Das integrierte Onlinebanking verbindet die Kanzleisoftware mit den Bankkonten.

Kontostände und Kontoumsätze werden automatisch abgerufen und übersichtlich dargestellt.

So lassen sich Einnahmen, Ausgaben und Kontobewegungen direkt in der Kanzleisoftware kontrollieren.

2. Zahlungseingänge Rechnungen zuordnen

Besonders praktisch ist die Verbindung zur Rechnungsverwaltung.

Anhand von Rechnungsnummer, Betrag und Verwendungszweck lassen sich eingegangene Zahlungen mit offenen Mandantenrechnungen abgleichen.

Passende Zahlungen können zugeordnet und unklare Buchungen überprüft werden.

3. Offene Rechnungen sofort erkennen

Welche Rechnung wurde bezahlt? Welche Forderung ist noch offen oder überfällig?

Die Verbindung zwischen Onlinebanking, Rechnungsverwaltung und Mahnwesen ermöglicht eine zentrale Übersicht.

Das spart Verwaltungsarbeit und hilft, unnötige Mahnungen zu vermeiden!

4. Bankbuchungen und SKR03

Auch die Buchhaltung ist mit dem Zahlungsverkehr verbunden.

Bankumsätze lassen sich Buchungskategorien zuordnen und für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufbereiten.

Der Kontenrahmen SKR03 unterstützt dabei eine strukturierte Buchführung.

5. Sicherheit beim Onlinebanking

Bankdaten und Mandanteninformationen müssen besonders geschützt werden!

Deshalb spielen sichere Authentifizierung, geschützte Zugangsdaten und kontrollierte Zahlungsfreigaben eine wichtige Rolle.

Das integrierte Onlinebanking ermöglicht die Bearbeitung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Kanzleisoftware.

Mein Ziel: Alles miteinander verbinden!

Rechnungen, Bankumsätze, Zahlungseingänge, Mahnungen und Buchhaltung – alles in einer Kanzleisoftware!

Genau dafür habe ich die Rentenberater Kanzlei Professional entwickelt.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Onlinebanking #Kanzleisoftware #Buchhaltung #Zahlungsverkehr

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Teil 7 – Rentenberater Kanzlei Professional – Onlinebanking direkt in der Kanzleisoftware!

Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH)

Teil 7: Bankkonten, Zahlungseingänge und Buchhaltung – alles im Blick!

Eine Rechnung wurde erstellt. Aber ist das Geld bereits eingegangen? Welche Zahlung gehört zu welchem Mandanten?

Genau dafür habe ich in meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ ein funktionsfähiges Onlinebanking mit Bankanbindung und automatischem Kontoumsatzabruf integriert.

1. Bankkonten zentral verwalten

Das integrierte Onlinebanking verbindet die Kanzleisoftware mit den Bankkonten.

Kontostände und Kontoumsätze werden automatisch abgerufen und übersichtlich dargestellt.

So lassen sich Einnahmen, Ausgaben und Kontobewegungen direkt in der Kanzleisoftware kontrollieren.

2. Zahlungseingänge Rechnungen zuordnen

Besonders praktisch ist die Verbindung zur Rechnungsverwaltung.

Anhand von Rechnungsnummer, Betrag und Verwendungszweck lassen sich eingegangene Zahlungen mit offenen Mandantenrechnungen abgleichen.

Passende Zahlungen können zugeordnet und unklare Buchungen überprüft werden.

3. Offene Rechnungen sofort erkennen

Welche Rechnung wurde bezahlt? Welche Forderung ist noch offen oder überfällig?

Die Verbindung zwischen Onlinebanking, Rechnungsverwaltung und Mahnwesen ermöglicht eine zentrale Übersicht.

Das spart Verwaltungsarbeit und hilft, unnötige Mahnungen zu vermeiden!

4. Bankbuchungen und SKR03

Auch die Buchhaltung ist mit dem Zahlungsverkehr verbunden.

Bankumsätze lassen sich Buchungskategorien zuordnen und für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufbereiten.

Der Kontenrahmen SKR03 unterstützt dabei eine strukturierte Buchführung.

5. Sicherheit beim Onlinebanking

Bankdaten und Mandanteninformationen müssen besonders geschützt werden!

Deshalb spielen sichere Authentifizierung, geschützte Zugangsdaten und kontrollierte Zahlungsfreigaben eine wichtige Rolle.

Das integrierte Onlinebanking ermöglicht die Bearbeitung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Kanzleisoftware.

Mein Ziel: Alles miteinander verbinden!

Rechnungen, Bankumsätze, Zahlungseingänge, Mahnungen und Buchhaltung – alles in einer Kanzleisoftware!

Genau dafür habe ich die Rentenberater Kanzlei Professional entwickelt.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Onlinebanking #Kanzleisoftware #Buchhaltung #Zahlungsverkehr

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Teil 6 – Rentenberater Kanzlei Professional – Von der Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung!Teil 6 –

Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Betriebswirt bAV (FH) und (KI-)Entwickler

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Teil 6: Zeiterfassung, Rechnungsstellung, Mahnwesen und Buchhaltung.

Eine professionelle Rentenberaterkanzlei braucht mehr als Rentenberechnungen und Mandantenverwaltung.

Auch Arbeitszeiten, Rechnungen, Zahlungseingänge und Buchhaltung müssen organisiert werden!

Deshalb habe ich in meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ auch kaufmännische Funktionen integriert.

1. Stunden, Telefonate und Schreibaufwand erfassen

Ob Mandantengespräch, Telefonat, Schriftverkehr, Aktenprüfung oder Rentenberechnung – die Arbeitszeit lässt sich dem jeweiligen Mandanten zuordnen.

Hinterlegte Stundensätze ermöglichen eine übersichtliche Honorarabrechnung.

2. Rechnungen automatisch erstellen

Aus erfassten Leistungen lassen sich Rechnungen mit einzelnen Leistungspositionen vorbereiten.

Arbeitszeiten, Honorare und Auslagen werden berücksichtigt. Nettobetrag, Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag können dargestellt werden.

Das spart Zeit und vermeidet doppelte Eingaben!

3. Rechnungs- und Mahnverwaltung

Welche Rechnung wurde bezahlt? Welche Forderung ist noch offen?

Die Rechnungsverwaltung unterstützt bei der Überwachung von Zahlungseingängen, offenen Posten und Fälligkeiten.

Auch Zahlungserinnerungen und Mahnungen lassen sich verwalten.

4. Buchhaltung mit Umsatzsteuer und SKR03

Die Software unterstützt die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und AfA.

Geschäftsvorfälle können Buchungskonten zugeordnet werden. Dabei werden Umsatzsteuer und Vorsteuer berücksichtigt.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Orientierung am Kontenrahmen SKR03.

5. Einnahmenüberschussrechnung und Steuerberater

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) stellt betriebliche Einnahmen und Ausgaben gegenüber und unterstützt die Gewinnermittlung.

Buchungsdaten und Auswertungen können für den Steuerberater oder die steuerliche Weiterbearbeitung aufbereitet werden.

Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt erfolgt über die gesetzlich vorgesehenen Verfahren.

Mein Ziel: Alles in einer Software!

Von der Rentenberechnung über die Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung – möglichst ohne Programmwechsel!

Genau dafür entwickle ich die Rentenberater Kanzlei Professional.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Kanzleisoftware #Rechnungsstellung #Buchhaltung #Einnahmenüberschussrechnung

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Quelle: https://rentenberater.blog/rentenberater-kanzlei-professional-von-der-stundenabrechnung-bis-zur-buchhaltungteil-6/

Teil 6 – Rentenberater Kanzlei Professional – Von der Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung!Teil 6 –

Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Betriebswirt bAV (FH) und (KI-)Entwickler

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Teil 6: Zeiterfassung, Rechnungsstellung, Mahnwesen und Buchhaltung.

Eine professionelle Rentenberaterkanzlei braucht mehr als Rentenberechnungen und Mandantenverwaltung.

Auch Arbeitszeiten, Rechnungen, Zahlungseingänge und Buchhaltung müssen organisiert werden!

Deshalb habe ich in meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ auch kaufmännische Funktionen integriert.

1. Stunden, Telefonate und Schreibaufwand erfassen

Ob Mandantengespräch, Telefonat, Schriftverkehr, Aktenprüfung oder Rentenberechnung – die Arbeitszeit lässt sich dem jeweiligen Mandanten zuordnen.

Hinterlegte Stundensätze ermöglichen eine übersichtliche Honorarabrechnung.

2. Rechnungen automatisch erstellen

Aus erfassten Leistungen lassen sich Rechnungen mit einzelnen Leistungspositionen vorbereiten.

Arbeitszeiten, Honorare und Auslagen werden berücksichtigt. Nettobetrag, Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag können dargestellt werden.

Das spart Zeit und vermeidet doppelte Eingaben!

3. Rechnungs- und Mahnverwaltung

Welche Rechnung wurde bezahlt? Welche Forderung ist noch offen?

Die Rechnungsverwaltung unterstützt bei der Überwachung von Zahlungseingängen, offenen Posten und Fälligkeiten.

Auch Zahlungserinnerungen und Mahnungen lassen sich verwalten.

4. Buchhaltung mit Umsatzsteuer und SKR03

Die Software unterstützt die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und AfA.

Geschäftsvorfälle können Buchungskonten zugeordnet werden. Dabei werden Umsatzsteuer und Vorsteuer berücksichtigt.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Orientierung am Kontenrahmen SKR03.

5. Einnahmenüberschussrechnung und Steuerberater

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) stellt betriebliche Einnahmen und Ausgaben gegenüber und unterstützt die Gewinnermittlung.

Buchungsdaten und Auswertungen können für den Steuerberater oder die steuerliche Weiterbearbeitung aufbereitet werden.

Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt erfolgt über die gesetzlich vorgesehenen Verfahren.

Mein Ziel: Alles in einer Software!

Von der Rentenberechnung über die Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung – möglichst ohne Programmwechsel!

Genau dafür entwickle ich die Rentenberater Kanzlei Professional.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Kanzleisoftware #Rechnungsstellung #Buchhaltung #Einnahmenüberschussrechnung

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Teil 6 – Rentenberater Kanzlei Professional – Von der Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung!Teil 6 –

Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Betriebswirt bAV (FH) und (KI-)Entwickler

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Teil 6: Zeiterfassung, Rechnungsstellung, Mahnwesen und Buchhaltung.

Eine professionelle Rentenberaterkanzlei braucht mehr als Rentenberechnungen und Mandantenverwaltung.

Auch Arbeitszeiten, Rechnungen, Zahlungseingänge und Buchhaltung müssen organisiert werden!

Deshalb habe ich in meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ auch kaufmännische Funktionen integriert.

1. Stunden, Telefonate und Schreibaufwand erfassen

Ob Mandantengespräch, Telefonat, Schriftverkehr, Aktenprüfung oder Rentenberechnung – die Arbeitszeit lässt sich dem jeweiligen Mandanten zuordnen.

Hinterlegte Stundensätze ermöglichen eine übersichtliche Honorarabrechnung.

2. Rechnungen automatisch erstellen

Aus erfassten Leistungen lassen sich Rechnungen mit einzelnen Leistungspositionen vorbereiten.

Arbeitszeiten, Honorare und Auslagen werden berücksichtigt. Nettobetrag, Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag können dargestellt werden.

Das spart Zeit und vermeidet doppelte Eingaben!

3. Rechnungs- und Mahnverwaltung

Welche Rechnung wurde bezahlt? Welche Forderung ist noch offen?

Die Rechnungsverwaltung unterstützt bei der Überwachung von Zahlungseingängen, offenen Posten und Fälligkeiten.

Auch Zahlungserinnerungen und Mahnungen lassen sich verwalten.

4. Buchhaltung mit Umsatzsteuer und SKR03

Die Software unterstützt die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und AfA.

Geschäftsvorfälle können Buchungskonten zugeordnet werden. Dabei werden Umsatzsteuer und Vorsteuer berücksichtigt.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Orientierung am Kontenrahmen SKR03.

5. Einnahmenüberschussrechnung und Steuerberater

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) stellt betriebliche Einnahmen und Ausgaben gegenüber und unterstützt die Gewinnermittlung.

Buchungsdaten und Auswertungen können für den Steuerberater oder die steuerliche Weiterbearbeitung aufbereitet werden.

Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt erfolgt über die gesetzlich vorgesehenen Verfahren.

Mein Ziel: Alles in einer Software!

Von der Rentenberechnung über die Stundenabrechnung bis zur Buchhaltung – möglichst ohne Programmwechsel!

Genau dafür entwickle ich die Rentenberater Kanzlei Professional.

Fortsetzung folgt!

#RentenberaterKanzlei #Kanzleisoftware #Rechnungsstellung #Buchhaltung #Einnahmenüberschussrechnung

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Teil 5 – Rentenberater Kanzlei Professional – Erbrecht und Erbschaftsteuer verständlich erklärt!

Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Betriebswirt bAV (FH) und (KI-)Softwareentwickler

Teil 5: Erben, Vererben und die mögliche Erbschaftsteuer

Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist? Welche Freibeträge gelten für Ehepartner und Kinder? Und wie lässt sich eine mögliche Erbschaftsteuer berechnen?

Auch diese Themen behandelt meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ – als Informations- und Berechnungshilfe.

1. Wer erbt ohne Testament?

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich insbesondere nach Verwandtschaftsgrad und Familienstand.

Die Software unterstützt dabei, typische Familienkonstellationen und mögliche Erbquoten übersichtlich darzustellen.

2. Pflichtteil und Nachlass

Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge verändern. Dennoch können bestimmten Angehörigen Pflichtteilsansprüche zustehen.

Die Software bietet eine Übersicht über Nachlassvermögen, Verbindlichkeiten und mögliche Pflichtteilsansprüche.

3. Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Besonders interessant sind die persönlichen Steuerfreibeträge nach § 16 ErbStG:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: grundsätzlich 200.000 Euro

Weitere gesetzliche Ausnahmen und Vergünstigungen sind zu berücksichtigen.

4. Erbschaftsteuer überschlägig berechnen

Bei der Berechnung spielen insbesondere Nachlasswert, steuerpflichtiger Erwerb, Freibeträge, Steuerklasse und Steuersatz eine Rolle.

Mit einer Modellrechnung lassen sich mögliche steuerliche Auswirkungen veranschaulichen.

Wichtig: Eine solche Berechnung ersetzt weder die individuelle Steuerberatung noch den Steuerbescheid des Finanzamts.

5. Wo liegen die Grenzen der Software?

Ganz wichtig: Die Software ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung!

Die individuelle erbrechtliche Beratung und Gestaltung gehört zu entsprechend befugten Rechtsanwälten und Notaren.

Die steuerliche Einzelfallberatung ist insbesondere Aufgabe von Steuerberatern oder anderen gesetzlich dazu befugten Personen.

Mein Ziel: Mehr Wissen und bessere Vorbereitung!

Rentenberater Kanzlei Professional soll komplexe Zusammenhänge verständlich machen und Mandantengespräche unterstützen.

Denn Rente, Generationenberatung, Erbrecht und Steuern können eng miteinander verbunden sein.

Selbstverständlich soll das Erbrecht und die Erbschaftsteuer nur allgemein erklärt werden.

Fortsetzung folgt!

#Erbrecht #Erbschaftsteuer #RentenberaterKanzlei #Generationenberatung #Nachlassplanung

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-5-rentenberater-kanzlei-professional-erbrecht-und-erbschaftsteuer-verstaendlich-erklaert/

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