Unterschiedliche Berufsgruppen
Für die Beratung "betriebliche Altersversorgung" ist ein umfangreiches Fachwissen notwendig. Der "normale" Bankberater, Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler hat nicht das umfangreiche Know-How, das hierzu notwendig ist.
Zwar gibt es viele Bearter, die sich "bAV-Spezialist" nennen, allerdings ist bei fast allen Vermittlern festzustellen, dass nur einTeilwissen über die bAV vorhanden ist. Die Bezeichnung bAV-Spezialist ist auch keine geschützte Berufsbezeichnung.
Viele Interessenten wenden sich sehr oft an einen Steuerberater. Hier muss jedoch betont werden, dass ein Steuerberater ausschließlich den steuerlichen Part beraten darf und beispielsweise keine Informationen über das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder die Sozialversicherungen anbieten kann. Dies wird verständlich, wenn man das gesamte steuerrechtliche Wissensgebiet sich vor Augen hält, das ein Steuerberater haben muss (z.B.: Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer).
Empfehlenswerter ist der "Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH). Hierbei handelt es sich um ein umfangreiches Hochschulstudium in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.
Das Studium (Fachhochschule Koblenz) umfasst alle Durchführungswege sowie alle wichtigen Rechtskreise der bAV (Steuer-, Sozialversicherung-, Arbeits-, Versicherungsrecht).
Derzeit gibt es bundesweit knapp 400 Absolventen, die das Studium in den letzten 13 Jahren geschafft haben.
Für bestimmte Bereiche (z. B. für die rechtssichere Entwicklung einer Versorgungsordnung) ist zusätzlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder ein Rentenberater notwendig. Oft wird der Begriff "Rentenberater" mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung gebracht. Dies ist jedoch nicht richtig.
Rentenberater ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die Erlaubnis gemäß 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erteilt worden ist. Sie erbringen Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsständischen Versorgung im Rechtsdienstleistungsregister.
Registrierungsvoraussetzungen sind nach 12 Abs. 1 RDG insbesondere:
- persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse und keine erheblichen strafrechtlichen Verfehlungen)
- theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder den Teilbereichen des 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollen
- die theoretische Sachkunde wird i. d. R. durch ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang entsprechend 4 der Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV) nachgewiesen
- genügende einschlägige berufspraktische Erfahrung (z. B. Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger)
- eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 für jeden Versicherungsfall (jährliche Begrenzung auf den vierfachen Mindestbetrag laut 5 RDV).
Für die Rundum-Beratung ist somit der "Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung" und für die rechtssichere Umsetzung einer Versorgungsordnung der "Rentenberater" die ideale Voraussetzung.
Beide Ausbildungen werden vom www.campus-institut.de angeboten.
Information über bAV-Qualifikation
Das Campus-Institut veranstaltet regelmäßige webinare zu den Themen - betriebliche Altersversorgung - sowie die Berufe "Rentenberater" und "Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Gerne können Sie unten auf den Button klicken und sich beispielsweise zum kostenfreien Informationsseminar zum Rentenberater anmelden.