Mitgliederbeschlüsse

1. Mitgliederbeschluss

1. Mitgliederbeschluss

Der Verein beschließt in Anlehnung an den Zweck des Vereines gemäß 1 der Satzung:

- "Verbesserung der Lebensqualität der Menschengruppe 55 Plus.."
- "Die Förderung von Familienbildung soll einen ausgeglichenen Demographiefaktor unterstützen .."

an der VITA-Verbundmesse teilzunehmen. Die VITA-Vebundmesse findet vom 2.-4.10.2009 in Sindelfingen statt.

Die VITA-Verbundmesse behinhaltet die beiden Messen:
CeVITA Messe 50 Plus Baden-Württemberg
siVITA Gesundheitsmesse Baden-Württemberg


Folgende Satzungszwecke sollen hierbei insbesondere verwirklicht werden:

Beschlüsse

  • die Beobachtung, Förderung und Prüfung der Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen von natürlichen und juristischen Personen für die Menschen ab 55 Jahren

  • Vorträge zum Thema Generationenproblem und demographische Entwicklung

  • Förderung von natürlichen und juristischen Personen für Aktivitäten in dem "Markt 55-Plus". durch die Vergabe von Auszeichnungen, die durch die Jury vergeben werden.

Der Verein vergibt folgende positive Auszeichnungen:
- "Award Gold"
- "Award Silber"
"Award Bronze"

Ebenso wird die Jury eine Negativbewertung mit der Bezeichnung "Schlechtleister" vergeben.

Es wird angestrebt die Auszeichnungen mit einem Geldbetrag zu versehen, der von dem Messeveranstalter zur Verfügung gestellt wird.

Bei der Auswahl der zu bewertenden natürlichen und juristischen Personen werden eingehende Vorschläge geprüft. Hierbei kann sich die natürliche oder juristische Person selbst bewerben oder durch einen Dritten vorgeschlagen werden.

Ausschlusskriterium:
Von der Bewertung sind die Unternehmen ausgeschlossen, die einen Geldbetrag für die Auszeichnung zur Verfügung stellen.

Bei der Auszeichnung von "Schlechtleistern" geht es in erster Linie darum, auf natürliche und juristische Personen einzuwirken und durch die Auszeichnung eine Verbesserung der Produkte oder Dienstleistungen zu erreichen.

Die Jury muss aus mindestens 2 Personen bestehen. Die Jury ist mit dem Vorstand identisch. Zur Entlastung des Vorstandes kann der Vorstand auch weitere Mitglieder bzw. Ehrenmitglieder als Jurymitglieder beauftragen.

Der Vorstand ist auch berechtigt externes Beratungspersonal hinzu zu bestellen, sofern dies notwendig ist. Tatsächlich entstandene Kosten für diese Jurytätigkeit sind den Jurymitgliedern auf Antrag zu erstatten.

Sofern externes Beratungspersonal für die Bewertung eingesetzt wird, werden diese Kosten von dem Messeveranstalter bis zur Höhe von 1.000 Euro getragen. Darüber hinaus dürfen keine weiteren Kosten entstehen. Der 1. Vorsitzende kann über die Notwendigkeit des Einsatzes von externem Beratungspersonal eigenständig entscheiden. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, obliegt die Entscheidung dem 2. Vorsitzenden.

Forum-55plus.de e.V.

Gottfr.-Keller-Str. 73
71254 Ditzingen

Tel.: (07156) 34354
Fax: (07156) 318 81

Vertretungsberechtigter:

1. Vorsitzender und Pressesprecher:
Werner Hoffmann

Eingetragener Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes Ludwigsburg Vereins-Register-Nr.: 2043

Steuernummer: 70054/40506

Impressum

Datenschutzerklärung

Haftungsausschluss

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.