Anerkennung-Gemeinnützigkeit

Der Verein "Forum-55plus.de e. V." ist gemeinnützig tätig.

Dies ergibt sich aus der Satzung und dem Freistellungsbescheid für 2014-2016, ausgestellt am 19.06.2018.

Zitat aus dem Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer des Finanzamt Leonberg:

"Feststellung

Umfang der Steuerbegünstigung

Die Körperschaft ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.........

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO.......

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen........"

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